Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Beklar GmbH & Co. KG

Die Beklar GmbH & Co. KG ist sich als international tätiges Unternehmen ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten bewusst. Wir bekennen uns ausdrücklich zu unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021.

Unsere Geschäftstätigkeit ist ausgerichtet an den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere am Ziel, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle zu fördern und Verletzungen von Menschenrechten sowie Umweltpflichten vorzubeugen.

1. Menschenrechtliche Verantwortung

Wir verpflichten uns, die international anerkannten Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Dazu zählen insbesondere:

  • das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,

  • der Schutz vor Diskriminierung,

  • das Recht auf faire Löhne und sichere Arbeitsbedingungen,

  • das Recht auf Vereinigungsfreiheit,

  • das Verbot von Menschenhandel, sexueller oder körperlicher Gewalt.

Diese Grundprinzipien gelten unabhängig davon, ob Staaten ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachkommen oder nicht.

2. Risikomanagementsystem

Die Beklar GmbH & Co. KG hat ein systematisches Risikomanagement eingerichtet, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie entlang der Lieferkette frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und wirksam zu minimieren oder zu beseitigen.

Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei der Geschäftsführung, unterstützt durch einen intern benannten Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsbeauftragte*n.

Kernbestandteile des Risikomanagements sind:

  • die regelmäßige Risikoanalyse,

  • die Entwicklung und Umsetzung präventiver Maßnahmen,

  • sowie die Einführung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen.

 

3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Unsere Präventionsmaßnahmen beinhalten unter anderem:

  • klare Verhaltensanforderungen an unsere Lieferanten durch Lieferantenkodizes,

  • regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden zu menschenrechtlichen Themen,

  • gezielte Audits und Bewertungen von Risiken in unseren Lieferketten.

Im Falle festgestellter Risiken oder tatsächlicher Verletzungen setzen wir angemessene Abhilfemaßnahmen um – im Dialog mit den Betroffenen und relevanten Partnern. Ziel ist es, die Auswirkungen zu mindern und Wiederholungen zu vermeiden.

4. Beschwerdeverfahren

Wir haben ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet, das allen Mitarbeitenden sowie externen Dritten offensteht. Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verstöße können vertraulich und auf Wunsch anonym über unsere zentrale Beschwerdestelle eingereicht werden:

oder telefonisch unter: +49 521 94560400

Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft, dokumentiert und unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Es erfolgt eine Rückmeldung an die Hinweisgebenden, sofern möglich und gewünscht.

5. Verantwortung in der Lieferkette

Unsere Geschäftspartner und Lieferanten verpflichten wir zur Einhaltung unserer menschenrechtlichen und ökologischen Standards. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitiger Transparenz und der Bereitschaft, kontinuierliche Verbesserungen umzusetzen.

Verträge mit Lieferanten beinhalten entsprechende Klauseln zur Achtung der Menschenrechte und zum Ausschluss von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Korruption und Diskriminierung. Bei wiederholten Verstößen behalten wir uns Sanktionen bis hin zur Vertragsbeendigung vor.

6. Kontinuierliche Weiterentwicklung

Wir verstehen die Umsetzung der Sorgfaltspflichten als kontinuierlichen Prozess. Unsere Maßnahmen und Verfahren werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch zukünftige gesetzliche Vorgaben und gesellschaftliche Entwicklungen fließen in unsere Weiterentwicklung mit ein.

Beklar GmbH & Co. KG
Bielefeld, den 06.06.2025

Daniel Klarhorst
Geschäftsführer

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